AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
A72, km 87.22 - 95.0- planungsbegleitende Vermessung inkl. Mobiles Laserscanning
Stammdaten
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost, Halle (Saale)
- Veröffentlicht
- 08.04.2026
- Frist (Submission)
- 12.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71355000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 261.041 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Abweichend vom Projekttitel, erstreckt sich das Projektgebiet über den folgenden Autobahnabschnitt. A72süd, km 86.22 - 95.0, Richtungsfahrbahn LEIPZIG A72süd, km 81.9 - 95.0, Richtungsfahrbahn HOF Folgende Vermessungsleistungen sind im Projektgebiet zu erbringen: • Ermittlung vermessungstechnischer Grundlagen • Vermarkung und Bestimmung der Passpunkte für das MLS • Erstellung einer georeferenzierten und klassifizierten lückenlosen Punktwolke • Erstellung aktueller digitaler 3D-Bestandsdaten inkl. Darstellung der 3D-Leitungsbestandsdaten und des Fernmeldekabels • Herstellung eines vermessungstechnischen Grundlagenplans mit allen wesentlichen Bestandteilen der Fahrbahn, der Entwässerung, der Mittelstreifenüberfahrten und der Straßenausstattung unter Hinzuziehung der vorhandenen Bestandsdaten • Erstellung eines digitalen Geländemodelles • Aufmaß von Entwässerungsanlagen im Bereich des Mittelstreifens, der Fahrbahnränder und im Bankett- und Seitenbereich • tachymetrische bzw. GNSS-Erfassung von nicht eindeutig durch MLS erkenn- und messbaren Objekten, wie z.B. verdeckter Fahrbahnkanten, Details an Lärmschutzwänden, Details an Stützmauern, Details an Brücken, Details an Kragarmen, Verkehrsschildern und -zeichen, Gräben, Mulden, Zäune
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 03.07.2026
- Ende
- 29.01.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 52 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.05.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.