AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 06:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f66aed62-4548-4e5a-8ace-7773c180b2fb/

Verkehrsplanung und Konstr. Planung für Brücke und LSW

Notice-ID: f66aed62-4548-4e5a-8ace-7773c180b2fb · Procedure-ID: 00614a00-421c-4720-8a48-f558c4ec0504

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland, Krefeld
Veröffentlicht
15.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

In Köln-Godorf ist an der A555 ein Brückenersatzneubau über die Immendorfer Straße erforderlich. Weiterhin sind beidseitig auf je 1 km Länge Lärmschutzwände zu bauen. Im Bereich von 1 km ist die Objektplanung Straßenplanung für einen Erhaltungsentwurf erforderlich. Für die konstruktiven Bauwerke werden Objektplanung und Tragwerksplanung benötigt. Objektplanung der Verkehrsanlagen (Lph 1-6) Objektplanung der Konstr. Ing.-Bau Brücke und LSW (Lph 1-3, 6) Tragwerksplanung Brücke und LSW (Lph 1-3, 6) Objektplanung Ing.-Bau Rückbau (Lph 1-3, 6) Tragwerksplanung Ing.-Bau Rückbau (Lph 1-3, 6)

Vertragslaufzeit

Beginn
13.11.2024
Ende
02.08.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).