AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Durchführung einer kreisweiten Biotoptypenkartierung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landkreis Lüchow-Dannenberg, Lüchow
- Veröffentlicht
- 28.11.2025
- Frist (Submission)
- 13.01.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Auftrag beinhaltet eine selektive Erfassung von gesetzlich geschützten Biotopen gemäß Bundes- und Niedersächsischem Landesrecht sowie eine vollflächige Biotoptypenkartierung mit einer Auswertung von aktuellen Luftbildern. Folgende Leistungen bilden den Auftragsumfang: Grünlandübersichtserfassung, GIS-gestützte Auswertung vorhandener Geodaten (Luftbildinterpretation mit Hinzunahme weiterer Standortinformationen) sowie vor-Ort-Kartierungen von gesetzlich geschützten Biotopen. Der Erfassungsraum beträgt ca. 35.268 ha mit ca. 15.369 Flächen insgesamt. Innerhalb des Erfassungsraums befinden sich etwa 188 bereits verzeichnete geschützte Biotope, welche neu zu erfassen sind. Hauptanlass des Auftrags ist die Grünlanderfassung − im Wesentlichen die Kartierung von mesophilem Grünland, Feuchtgrünland und Streuobstbeständen. Weitere Leistungen sind Dokumentationen (Fotos d. geschützten Biotope und ein abschließender Kurzbericht) sowie die Verarbeitung der erhobenen Felddaten in einem Eingabeprogramm. Die Ausschreibung ist in 3 Lose aufgeteilt (Los 3, Los 4, und Los 5). Los 1 und Los 2 wurden in einer vorherigen Ausschreibung bereits vergeben.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.05.2026
- Ende
- 31.12.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 75 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 13.01.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.