AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 04.05.2026 07:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f6d37faf-20f7-491c-8e10-a215dc0de416/

Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI

Notice-ID: f6d37faf-20f7-491c-8e10-a215dc0de416 · Procedure-ID: bc8d922d-c2bc-4fcd-bcd5-c372516c3118

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Heilbronn, Heilbronn
Veröffentlicht
17.06.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
1.503.258 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Boxberg, Seehöfer Str. 50, Landesanstalt für Schweinezucht (LSZ), Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI, Objektplanungsleistungen für Gebäude Die Landesanstalt für Schweinezucht (LSZ) ist im Bereich der Stallungen baulich an die aktuelle Gesetzgebung (insbesondere an die TA-Luft und Tierschutz Nutztierhaltungsverordnung) sowie den Anforderungen der "Premiumstufe" Deutscher Tierschutzbund anzupassen. Hierfür sind der Neubau von 7 Außenklimaställen für die Schweinezucht sowie Umbauten von 9 Bestandsgebäuden für die Schweinezucht vorgesehen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2025
Ende
28.02.2030

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
17.06.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).