AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Betriebsführung zur Abwicklung der Beschaffungsprozesse im Zusammenhang mkit der COVID-19-Pandemie
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesministerium für Gesundheit, Bonn
- Veröffentlicht
- 21.10.2026
- Frist (Submission)
- 19.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 85100000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1.600.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die vorliegende Ausschreibung hat die Betriebsführung zur Abwicklung der Beschaffungsmaßnahmen zum Inhalt. Da die Beschaffungsaktivitäten abgeschlossen sind, fokussieren sich die Aufgaben des Betriebsführers hauptsächlich auf die Abwicklung der Verträge über die Beschaffung von medizinischen Verbrauchs- und Versorgungsgütern mit Aufgaben in Deutschland und teilweise China. Dazu gehört auch die finale Dokumentation abgeschlossener Beschaffungsvorgänge sowie die Koordination der erforderlichen Lo- gistikaufgaben und die Kommunikation mit den Vertragspartnern. Zudem sind unterstützende Leis- tungen im Zusammenhang mit rechtlichen sowie zoll- und steuerrechtlichen Aufgaben zu erbringen. Entsprechende Ressourcen für die Wahrnehmung der vorgenannten Aufgaben stehen im BMG nicht zur Verfügung. Da es sich bei der Beschaffung und deren Abwicklung nicht um eine originäre Aufgabe des BMG handelt und daher die Tätigkeit nur für einen begrenzten Zeitraum erfolgt, ist die Schaffung eigener dauerhafter Strukturen nicht angezeigt. Die Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 18.01.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 19.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.