AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Weiterentwicklung Entscheidungsvisualisierung (Endlagersuche Navigator) im Rahmen der Information der Öffentlichkeit über das Standortauswahlverfahren gemäß StandAG
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), Peine
- Veröffentlicht
- 14.12.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 72000000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätzter Wert
- 950.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Im Sommer 2022 hat die BGE mit der Konzeptentwicklung und Umsetzung einer derartigen Webanwendung begonnen, welche am 04.11.2024 erstmals online ging (https://navigator.bge.de/). Die aktuelle Anwendung stellt einen ersten Schritt hin zur transparenten Darstellung von Ergebnissen und Entscheidungen im Standortauswahlverfahren und soll sukzessive, durch verbesserte Interaktion mit u. a. Ergebnisflächen, Datengrundlagen, Berichten und Literaturquellen bis Ende 2027 weiterentwickelt werden. Der Fokus bei der Weiterentwicklung soll auf der Nachvollziehbarkeit der Arbeitsschritte und Gebietsbewertungen der BGE liegen, d. h, dass das Informationsangebot über verschiedene Informationsebenen vom Groben (Darstellung der Ergebnisflächen) zum Feinen (Detailinformationen zur Herleitung der Ergebnisflächen) führt. Mit der Weiterentwicklung des Endlagersuche Navigators soll ein konsistentes, webbasiertes System zur Erfassung und Dokumentation der Arbeitsschritte, Entscheidungsprozesse und Ergebnisse der BGE geschaffen werden. Ausgehend von der weißen Landkarte, über die Ermittlung von Teilgebieten bis vorerst zum Standortregionenvorschlag soll der Entscheidungsfindungsprozess anschaulich und nachvollziehbar dokumentiert werden. Dem in diesem Zusammenhang ausgeschriebenen Rahmenvertrag liegt die vorliegende Leistungsbeschreibung zu Grunde.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.06.2026
- Ende
- 31.12.2028
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.