AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E53285513) · Abgerufen am 25.08.2026 00:54 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f76d0fb8-c87d-4f54-8f7b-c6f6bf86ef9f/

EU-weite Ausschreibung der Sammlung und Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle für den Schwarzwald-Baar-Kreis

Notice-ID: f76d0fb8-c87d-4f54-8f7b-c6f6bf86ef9f · Procedure-ID: 80924279-efb9-4484-92e8-99b792f5595b

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Villingen-Schwenningen
Veröffentlicht
08.05.2024
Frist (Submission)
07.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben, welches im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen besteht: • Sammlung schadstoffhaltiger Abfälle/Sonderabfall-Kleinmengen mittels „Mobiler Schadstoffsammlung“; • Transport und Entsorgung der erfassten Abfälle; • Übergabe von Batterien an ein genehmigtes Rücknahmesystem und von Leuchtstoffröhren an die Stiftung EAR; • Bedarfsweise Abholung, Transport und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen/ Sonderabfall-Mengen (z. B. aus illegalen Ablagerungen („wilder Müll“)) an Übernahmestellen des Auftraggebers.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2026
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).