AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Planleistung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum Ulm Bereich IV 2 Vergabemanagement und Projekteinkauf Vergabestelle, Ulm
- Veröffentlicht
- 30.09.2025
- Frist (Submission)
- 27.10.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
- Die bestehenden Zu- und Abluftventilatoren sollen durch sogenannte "Fan Grids" ersetzt werden. - Die Rotationswärmetauscher entsprechen in Krankenhäusern nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. Eine andere Art der Wärmerückgewinnung soll erfolgen. - Die GLT-Schränke sowie die pneumatisch betriebene Peripherie entsprechen nicht dem aktuellen Stand der Technik. Diese können nicht mehr 1 zu 1 ersetzt werden und sind dar-über hinaus nicht kompatibel zu modernen Systemen. - Beim Ausfall der zentralen Lüftungsanlage sind diverse Bereiche wie Intensivstation, Radio-logie, Herzkatheter, Diagnostiken, klinische Chemie und S1 - S3 Labore, die nur mittels mechanischer Be- und Entlüftung betrieben werden dürfen, sofort einzustellen. Aufgrund dessen muss bei der Modernisierung eine Redundanz berücksichtigt werden. Der Betrieb ist zu jeder Zeit sicherzustellen. - Die Anordnung der Luftbehandlungenstufen sind aufgrund der veränderten klimatischen Bedingungen zu prüfen und im Zuge der Planung zu berücksichtigen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.12.2025
- Ende
- 01.06.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 35 Tage
- Eilverfahren
- Ja — verkürzte Mindestfristen
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.10.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.