AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHMM2FN/documents) · Abgerufen am 21.10.2026 15:44 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f7bd838b-9ac2-43e9-9bdc-93fc01d5c12a/

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Toner und Tintenpatronen

Notice-ID: f7bd838b-9ac2-43e9-9bdc-93fc01d5c12a · Procedure-ID: 41d248a3-cc56-4984-bce7-d0a1de50683b

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister, Kiel
Veröffentlicht
04.10.2026
Frist (Submission)
10.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
22600000 — Druck- und Verlagserzeugnisse
Branche
Büro & Verwaltung
Geschätztes Rahmen-Volumen
418.500 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Toner und Tintenpatronen

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Toner

Geschätzter Wert
205.250 €

Los 2 — Tintenpatronen

Geschätzter Wert
213.250 €

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2027
Ende
31.01.2029
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).