AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Konzeption und Umsetzung der Wahlunterlagen für die Mieterrats- und Mieterbeiratswahlen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin, Berlin
- Veröffentlicht
- 02.07.2026
- Frist (Submission)
- 05.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79340000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind konzeptionelle, gestalterische und produktionstechnische Dienstleistungen für die Durchführung der Mieterbeirats- und Mieterratswahlen. Der Auftrag umfasst u. a.: Analyse, Neukonzeption und Gestaltung aller Wahlunterlagen (für alle Wahlphasen) im Gewobag-Corporate-Design, inkl. Textredaktion, mehrsprachiger Inhalte und Lektorat verständliche und moderne Aufbereitung des komplexen Wahlsystems sowie Stärkung und visuelle Hervorhebung der digitalen Kandidatur und Wahl Konzeption eines neuen, interaktiven Formats für Infotreffen zum Amt des Mieterbeirats (inkl. Entwicklung von mind. zwei methodischen Vorschlägen, anwendbar innen/außen, mobil und wiederverwendbar, sowie deren Umsetzung und Produktion) Organisation, Steuerung und Qualitätssicherung der weiteren Dienstleister (z. B. Druckerei, Kurierdienstleister) sowie Produktion und Lieferung der Wahlunterlagen und Aushänge. Ziel ist eine erhöhte Verständlichkeit und Attraktivität der Wahlen, um mehr Mieterinnen und Mieter zur Kandidatur und Wahlteilnahme zu motivieren.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.12.2026
- Ende
- 30.11.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Monate
- Eilverfahren
- Ja — verkürzte Mindestfristen
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 05.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.