AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/f8cd61ab-fe8f-4c38-a7db-6f20769e003e) · Abgerufen am 03.10.2026 01:12 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f8cd61ab-fe8f-4c38-a7db-6f20769e003e/

Vorhaben "Lernort Bauernhof" (LoB) im Rahmen der Intervention DEB-EL-0802-01 des nationalen GAP-Strategieplans in Rheinland-Pfalz

Notice-ID: f8cd61ab-fe8f-4c38-a7db-6f20769e003e · Procedure-ID: 2f286ca1-b62c-454e-9574-4c019c5d0dea

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Stammdaten

Auftraggeber
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz
Veröffentlicht
28.10.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
80000000 — Bildung
Branche
Bildung & Forschung
Zuschlagswert
499.670 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des vergebenen Auftrags ist die Umsetzung einer Wissenstransfer- und Informationsmaßnahme (namentlich als Vorhaben "Lernort Bauernhof" (LoB) bezeichnet), die flächendeckend in Rheinland-Pfalz ein außerschulisches Lernangebot auf Bauernhöfen für Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen ermöglicht.

Vertragslaufzeit

Beginn
27.10.2025
Ende
30.06.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Vertragsabschluss
27.10.2025
Zuschlagsentscheidung
09.10.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).