AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.04.2026 16:35 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f93263ce-794a-409f-ada3-1ed1d89108a6/

Fliesenarbeiten

Notice-ID: f93263ce-794a-409f-ada3-1ed1d89108a6 · Procedure-ID: c8ba98fc-b364-4a41-b26a-5e3b456d7c17

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatliches Bauamt Augsburg, Augsburg
Veröffentlicht
12.12.2023
Frist (Submission)
31.01.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45431000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Es kommen vorwiegend folgende Leistungen zur Ausführung: - Wandfliesen aus Feinsteinzeug als Mosaikfliesen, blaugrau durchgefärbt und unglasiert, mit Abschluss- und Eckschienen, auf vorheriger Abdichtung - ca. 250 m2, - Wandfliesenschilder aus Steinzeug, weiß matt mit glasierten Kanten - ca. 90 m2, - Abdichtungsarbeiten W1-I bis W3-I, inkl. Anschluss an Einbauteile und Durchdringungen - ca. 440 m2, - VSG Glasrückenspiegel Dicke 6 mm mit polierten Kanten, teilw. auf GK Wand geklebt oder flächenbündig in Fliesenspiegel integriert - 22 St entsprechen ca. 20 m2, mit 55 lfm polierter Kante. In der Gesamtausführungsdauer ist eine Arbeitsunterbrechung von 6 Wochen zwischen den Arbeiten im UG und den anschließenden Arbeiten im 5.OG zu berücksichtigen.

Vertragslaufzeit

Beginn
23.07.2024
Ende
07.02.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).