AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1992d3b8c48-7d2f66b1843fda3f) · Abgerufen am 18.08.2026 21:56 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f9a01ca5-1357-4a6d-b335-cb3746d92ae8/

Vergabe von Fahrdiensten für die Schülerbeförderung

Notice-ID: f9a01ca5-1357-4a6d-b335-cb3746d92ae8 · Procedure-ID: 3f96d5bf-8a8e-4c65-b1f7-eb66323921fd

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Tauberbischofsheim
Veröffentlicht
11.09.2025
Frist (Submission)
20.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60130000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Vergabe von Schülerbeförderungsleistungen für die Schuljahre 2026/2027 - 2028/2029 zu den kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren des Main-Tauber-Kreises

Lose

5 Lose (max. 5 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 5 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Tour 5

Erfüllungsort
Unterbalbach

Los 2 — Tour 6

Erfüllungsort
Unterbalbach

Los 3 — Tour 12

Erfüllungsort
Unterbalbach

Los 4 — Tour 15

Erfüllungsort
Unterbalbach

Los 5 — Tour 16

Erfüllungsort
Unterschüpf

Vertragslaufzeit

Beginn
14.09.2026
Ende
25.07.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).