AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 21:09 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fa313546-3362-492e-b302-c55ee4f66cfc/

Neubau Bildungshaus - Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Netzwerkkomponenten

Notice-ID: fa313546-3362-492e-b302-c55ee4f66cfc · Procedure-ID: 80a8622d-bbed-4b7d-aebc-1d2b9442c5cb

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Norderstedt - Die Oberbürgermeisterin, Norderstedt
Veröffentlicht
21.07.2025
Frist (Submission)
26.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32424000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bildung und Kultur / Neubau Bildungshaus Norderstedt- Die Stadt Norderstedt plant im Stadtteil Garstedt den Neubau eines Bildungshauses zur Unterbringung der Stadtbücherei, der Volkshochschule und des Stadtarchivs. Das Baugelände befindet sich im Zentrum des Stadtteils Garstedt östlich der Europaallee und südlich der Coppernicusstraße. Der vorgesehene Neubau ist mit einem Erdgeschoss und 4 Obergeschossen auf einer Grundfläche von ca. 1.300 m2 geplant. Dazu wird die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Netzwerkkomponenten ausgeschrieben.

Vertragslaufzeit

Periode
11 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).