AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 08:35 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fa369f9a-82b4-461c-86d6-048c0836701f/

Beschaffung von 1.595 Tablet-Hüllen

Notice-ID: fa369f9a-82b4-461c-86d6-048c0836701f · Procedure-ID: 1cd78079-ecf4-4ca8-8122-ee48472dbc30

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Stammdaten

Auftraggeber
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Veröffentlicht
12.08.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30237253 — Büromaschinen und Computer
Branche
Büro & Verwaltung
Zuschlagswert
410.320 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt beabsichtigt den Kauf von 1595 Hüllen für Tablets der Marke Apple, Typ iPad Air 11“ (6. Generation, M2, 2024). Die Tablets befinden sich bereits im Eigentum des Auftraggebers. Der Einsatz erfolgt im Rahmen von Einsätzen zur Gefahrenabwehr. Dabei werden die Geräte außerhalb besonders thermisch beaufschlagter Bereiche und außerhalb von Gefahrenbereichen durch Gefahrstoff (ionisierende Strahlung, chemische Stoffe, biologische Gefahrstoffe) eingesetzt. Aufgrund der Verwendung als Einsatzgerät sind besondere klimatische und mechanische Ansprüche zu erfüllen. Mit deiser Ausschreibung erfolgt die Beschaffung der Hüllen für die Tablets.

Vertragslaufzeit

Periode
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
11.08.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 1. und 2. Vergabekammer, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).