Gemeinde Taufkirchen (Vils) · Taufkirchen (Vils) · Bayern
Beschreibung
Neubau eines Kinder- und Ärztehauses: Nichttragende Trennwand UK Stahlblechprofile Beplankung Gipsplatten 985 m2,FreistehendeVorsatzschalen UK Stahlblechprofile Beplankung Gipsplatten ca. 425 m2,Bekleidung Holzständerwände gipsplatten 150m2, Stahlträger-/Stützen-Bekleidung ca. 60 m2Unterdecke UK Stahlblechprofil Beplankung Gipspl. Ca. 285m2,Unterdecke UK Stahlblechprofil Beplankung Gips-Lochpl. ca. 200 m2,Unterdecke UK Stahlblechprofile BeplankungHolzwolle-Platte ca. 1.050 m2,Zwischensparrendämmung Mineralwolle ca. 980 m2,Untersparrendämmung Mineralwolleca. 975 m2, Dampfbremse ca. 975 m2, Dachschrägen-/ Deckenbekleidung Gipspl. ca. 350 m2,Dachschrägen-/Deckenbekleidung Holzwolle-Platten ca. 625 m2.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Trockenbauarbeiten im Rahmen des Neubaus eines Kinder- und Ärztehauses.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
CON-0000
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.444 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
2 Veröffentlichungen
- 19.11.2025 Leistungen, deren Wert 50 Prozent der Hauptauftragssumme nicht überschreitet, geändert werden, der Auftraggeber die Änderungen im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte und der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert bleibt. (gem. § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB)
- 25.07.2025 Leistungen, deren Wert 50 Prozent der Hauptauftragssumme nicht überschreitet, geändert werden, der Auftraggeber die Änderungen im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte und der Gesamtcharakter des Auftrags unverändert bleibt. (gem. § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB) aktuell
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