AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung von endoprothetischen Implantaten im Bereich Hüfte und Knie
Stammdaten
- Auftraggeber
- Knappschaft Kliniken Solution, Bochum
- Veröffentlicht
- 26.06.2024
- Frist (Submission)
- 30.07.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 33183100 — Medizintechnik
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Geschätzter Wert
- 513.000.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. — Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. — Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. — Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. — Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. — Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. — Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. — Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. — Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. — Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. — Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. — Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. — Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. — Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. — Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. — Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. — Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. — Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. — Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln. — Gegenstand der Ausschreibung ist zunächst die Aufnahme von Auftragnehmern in eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. In die Rahmenvereinbarung werden alle Wirtschaftsteilnehmer aufgenommen, die ein nach Maßgabe der Ausschreibung formal vollständiges Angebot abgegeben haben. Die für die Vollständigkeit geforderten Angebotsbestandteile werden im Zentraldokument konkret als Liste aufgeführt. Notwendig ist, dass alle geforderten Angaben übermittelt werden. Hinweis: Bieter, die nur ein Teilsortiment im Portfolio haben, können natürlich nur dieses anbieten. Dadurch wird das Angebot nicht unvollständig. Konkrete Aufträge ergeben sich durch Einzelabrufe (Bestellungen) der teilnehmenden Auftraggeber. Die teilnehmenden Auftraggeber sind berechtigt, während der Vertragslaufzeit über die Rahmenvereinbarung ihren Bedarf im Produktbereich Endoprothetik bei den Rahmenvertragspartnern zu bestellen. In der Rahmenvereinbarung werden die wesentlichen Bedingungen für die spätere Erbringung der Leistung, insbesondere die Preise für die Lieferung konkreter Produkte festgelegt. Es wird keine Mindestabnahmemenge festgelegt. Zur Kalkulation werden den Bietern Schätzmengen auf Basis des Verbrauchs im Jahr 2023 aufgezeigt. Die Auswahl der Produkte in einer Bestellung bemisst sich grundsätzlich nach Präferenzen vom medizinisch/pflegerischen Personal und nach Vorgaben medizinischer Auswahlkriterien als Ausprägung der Patientensicherheit sowie herstellerspezifischen ärztlichen Routinen, der physischen Rahmenbedingungen des Patienten und ggf. einer bereits bestehenden Versorgung. Damit wird sichergestellt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unterschiedliche medizinisch indizierte Versorgungen sicherzustellen, unabhängig vom Preis der dazu notwendigen Artikel. Im Verbund wird außerdem eine Standardisierung im Bereich der Primärversorgung Hüfte und Knie angestrebt. Damit soll, soweit es medizinisch vertretbar ist, ein einheitlicher Stand in der Versorgung und günstige Einzelpreise sichergestellt werden. Um die angestrebte und erforderliche Wirtschaftlichkeit zu erreichen soll es möglich sein, umsatzabhängige Boni/Rückvergütungen bzw. Mengen-Rabatte zu vereinbaren. Es werden dazu Einzelpreise von Produkten aus dem Primärbereich Hüfte und Knie mit Mengen aus dem Jahr 2023 abgefragt. Zudem werden Bonusstaffeln abgefragt, die deutlich machen, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Standardisierung und Bündelung mit einem Rahmenvertragspartner zu durchzuführen. Die Entscheidung, welche Artikel eingesetzt werden, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (z.B. aufgrund von Lieferterminuntreue, neuen Produkten am Markt, welche das Patientenoutcome verbessern, sich verändernde medizinische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen). Für den Revisionsbereich werden auf Basis des Bezugsverhaltens 2023 Artikelpreise abgefragt. Eine Standardisierung ist für den Revisionsbereich aus medizinischen Gründen nicht möglich. Die Auftragnehmer müssen folgende Leistungen anbieten: - Kostenfreie Schulungen im Fall einer Umstellung - Bereitstellung von Datenreportings (auf Anfrage Umsatzzahlen, Bestelltermine und Datum der Lieferung) - Für die Auftraggeber bei denen jährlich mindestens 40 Primär- bzw. 20 Revisionsversorgungen im Bereich der Endoprothetik Hüfte und oder Knie vorgenommen werden, übernimmt der Auftragnehmer die entgeltfreie Bereitstellung an Instrumenten und Sieben für ein entgeltfreies Konsignationslager - Preise beinhalten alle anfallenden Verpackungs- und Frachtkosten, die sonstigen Kosten der Anlieferung sowie anfallende Versicherungskosten. - Für Auftraggeber welche die festgelegte Anzahl an Implantationen nicht erreichen, werden bei Bedarf Leihsets und Leihsiebe vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Für die Leihsets können Kosten anfallen, wenn diese nicht in Gebrauch genommen werden. Kosten Zur Steuerung der Auftragnehmer werden folgende Mechanismen im Vertrag geregelt: - Lieferungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung. Lieferungen in diesem Zeitrahmen sind kostenlos. - Vertragsstrafe für Überschreitung von Lieferterminen bzw. Nichtlieferung beträgt 5 % des Auftragswertes der jeweiligen Bestellung für jeden angefangenen Werktag, um die der festgelegte Liefertermin überschritten wird. Die Summe aller Vertragsstrafen ist auf eine Gesamthöhe von 5 % des Auftragswertes begrenzt. - Eckpunkte zur mit Konsignationslagerhaltung verbundenen Abrechnung und Reporting werden verpflichtend festgelegt: Gelieferte Menge wird schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Auftraggeber abgenommen. Nachlieferungen erfolgen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung für ein entnommenes Produkt. Jährlich erfolgt eine Inventur die beidseitig von jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer schriftlich abgenommen wird. Im Rahmen der Inventur wird Anzahl und Haltbarkeit der Produkte im Konsilager geprüft. Produkte deren Haltbarkeit im Folgejahr ausläuft, werden kostenlos ausgetauscht. Spätestens zum jeweils 31.01. muss der Auftragnehmer der KKSG den entsprechenden Bericht zu den Änderungen und zum Bestand der im Konsilager enthaltenen Artikel (beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll) zur Verfügung stellen. - Skontosatz für alle Rechnungstellungen beträgt bei Zahlungsziel 14 Tage 4 %. Endgültiges Zahlungsziel 30 Tage netto. - Preisanpassung: Im Fall eines negativen Deckungsbeitrags (DB) bei Absenkung des Sachkostenanteils für Implantate in den jeweiligen Fallpauschalen durch das InEK kann der Auftraggeber Preise neu verhandeln.
Lose
20 Lose (max. 20 pro Bieter).
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 30.07.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.