AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 04:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fb126308-d290-4609-9250-e6e26eaf8926/

2025-01 Neubau Kindertagesstätte mit Frischeküche; 2025-01-13 Lüftungsinstallation

Notice-ID: fb126308-d290-4609-9250-e6e26eaf8926 · Procedure-ID: 7287fa66-26f7-43cd-9601-6ef3e0202a8a

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Kumhausen, Kumhausen
Veröffentlicht
23.01.2025
Frist (Submission)
24.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45331210 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

2025-01 Neubau Kindertagesstätte mit Frischeküche; 2025-01-13 Lüftungsinstallation4 Lüftungsanlagen als Standgeräte, Luftmenge Anlage 1: 2.630m³/h, Luftmenge Anlage 2: 5.080m³/h, Luftmenge Anlage 3: 2.790m³/h, Luftmenge Anlage 4: 1.710m³/h, alle Geräte mit integrierten Warmwasserheizregister, Gerät 1 und 2 mit integrierten Kühlregister, Gerät 3 und 4 mit externen Kühlregister, 1 St. Brandschutzklappensteuerung, 14 St. Brandschutzklappen, 24 St. Kanalschalldämpfer, 609qm Luftkanal, 142qm Formstück Luftkanal, 94qm Luftkanal für fetthaltige Luft, 22qm Formstück Luftkanal für fetthaltige Luft, 86 St. Luftauslässe, 2 St. Küchenablufthauben

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2025
Ende
01.07.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
42 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).