AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 03:46 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fb286281-2517-4390-b860-864e8e935dba/

2025-0353 Bereitstellung und den Betrieb von 5 smarten Essensautomaten über 4 Jahre an fünf Standorten der Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR

Notice-ID: fb286281-2517-4390-b860-864e8e935dba · Procedure-ID: 628fdb4f-19d9-47af-aae8-461321cc82aa

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, Duisburg
Veröffentlicht
21.05.2025
Frist (Submission)
24.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
42933300 — Industrie- und Baumaschinen
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung und der Betrieb von fünf smarten Essensautomaten an fünf Standorten der Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR (WBD-AöR) über einen Zeitraum von vier Jahren. Die Leistung umfasst insbesondere die Aufstellung, Befüllung (mind. 2x wöchentlich), Reinigung, Wartung und Instandhaltung der Automaten sowie die technische Betriebsbereitschaft. Darüber hinaus sind Aspekte wie Sortiment, Zahlungsoptionen, Nachfülllogistik und Nachhaltigkeit im Rahmen eines wirtschaftlichsten Angebots Bestandteil der Leistungsbewertung.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
49 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).