AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.07.2026 17:08 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fb3b6257-53fa-4f23-965c-0b85688cd99d/

Neubau Wartungseinrichtung Butzbach - VE 02 - Verkehrsanlagen Straßen und Gleise incl. Tiefbau

Notice-ID: fb3b6257-53fa-4f23-965c-0b85688cd99d · Procedure-ID: fe6ec1e6-f926-4912-8449-ae47a9c8305f

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Stammdaten

Auftraggeber
Hessische Landesbahn GmbH, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
12.08.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
45234000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
22.992.116 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Hessische Landesbahn GmbH (HLB) plant die Errichtung einer neuen Wartungseinrichtung für Schienenfahrzeuge im Norden der Stadt Butzbach. Die Wartungseinrichtung soll Anlagen für die betriebsnahe und schwere Instandhaltung von Fahrzeugen mit elektrischen und dieselgetriebenen Antrieben aufweisen. Im Rahmen dieses Neubaus der Wartungseinrichtung Butzbach werden auch Straßen- und Gleisanlagen neu angelegt. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen: Erdbau, Gleisbau mit Gleistiefenentwässerung und elektrischen Anlagen, Straßenbau, Tiefbau.

Vertragslaufzeit

Periode
20 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
ARGE HLB Butzbach, Los 2 Fritz Herzog Bauunternehmen AG · Peter Gross Rail GmbH Co KG
Vertragsabschluss
02.07.2024
Zuschlagsentscheidung
21.06.2024

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).