AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 02:28 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fb58428c-8593-4477-9687-a4436555b11d/

Bahnhof Gransee - Umbau zum JFZ, Los 6 - Garten- und Landschaftsbauarbeiten

Notice-ID: fb58428c-8593-4477-9687-a4436555b11d · Procedure-ID: 8a5d447b-8985-4819-b5d1-d00dd702cd0d

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Amt Gransee und Gemeinden, Fachbereich II, Gransee
Veröffentlicht
12.08.2025
Frist (Submission)
23.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um den Umbau des ehemaligen Empfangsgebäudes, Bahnhof Gransee zu einem Jugendfreizeitzentrum in der Bahnhofstraße 3 in 16775 Gransee. Das Grundstück und die bauliche Anlage befinden sich im Eigentum der Stadt Gransee. Eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken beim EBA ist erfolgt. Die Baumaßnahme wurde 2022 begonnen. Es ist zwischenzeitlich zu einer Unterbrechung in der Ausführung gekommen. Aktuell werden die Tiefbaubauarbeiten zur Abdichtung am Gebäude, ausgeführt. Die Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme ist gemäß aktuellem Bauzeitenplan für ca. 03/2026 avisiert. Es wird eine Besichtigung des Objekts vor Ort und vor Angebotserstellung empfohlen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2025
Ende
09.03.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).