AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.05.2026 22:36 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fbffb2e3-bef5-46f6-bb58-87d2c1cd323a/

Objektplanung Ingenieurbauwerke mit TWP

Notice-ID: fbffb2e3-bef5-46f6-bb58-87d2c1cd323a · Procedure-ID: 80a98c5b-dd4f-4f4d-9faf-7ff0447d2dc3

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Stammdaten

Veröffentlicht
13.08.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
143.405 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Zuge der Ortsumgehung Dinkelsbühl ist die Errichtung von Brückenbauwerken notwendig. Diese Ausschreibung beinhaltet 3 Brücken: - BW 0-1, Unterführung eines Geh- und Radweges - BW 0-2, Überführung der St 2220 - BW 2-1, Unterführung eines Geh- und Radweges Jeweils Einfeldbrücken. Leistungsumfang: Leistungsphasen 1 bis 3 und 6 bis 9 HOAI Entwurfsplanung mit Vorstatik; Abstimmung Entwurfsplanung mit dem AG; Erstellen Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis, Baubeschreibung, etc.); Prüfung und Wertung der Angebote; Vergabe der Bauleistung; Bauleitung, Planprüfung, Abrechnung, Abnahme, Gewährleistung Abstimmung mit den am Bau beteiligten, z.B. Streckenbau, Baugrundgutachter, Prüfingenieur Die Beauftragung erfolgt in Stufen. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Ingenieurbüro Grassl GmbH
Vertragsabschluss
12.08.2024
Zuschlagsentscheidung
30.07.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Staatliches Bauamt Ansbach, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).