AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/fc813d79-d4cf-4899-bf35-138e9e9cf8fc) · Abgerufen am 12.09.2026 22:17 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fc813d79-d4cf-4899-bf35-138e9e9cf8fc/

DUN, Neubau Grundschule, Fassade, Erasmusstraße 11, Nürnberg

Notice-ID: fc813d79-d4cf-4899-bf35-138e9e9cf8fc · Procedure-ID: 9900ba00-2c12-45e2-80cf-5544ad18edd0

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Nürnberg vertreten durch WBG KOMMUNAL GmbH, Nürnberg
Veröffentlicht
26.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45443000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
1.971.296 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Fassadenarbeiten für Grundschule (55,60m x 36,40m; E+II mit Sporthalle und Grünfassade) BRI= 50.247m³: -Vorhangfassade mit Plattenbekleidung aus Faserzement und Holzarbeiten -Metallunterkonstruktion für Faserzementplatten ca. -Metallunterkonstruktion für Lisenen -Wärmedämmung, nicht brennbar -Verstabung als Wandbekleidung -Verblechung im Sockelbereich -Fensterbleche/ Attikaverkleidung -Rankgitter mit Spannkonsolen für Grünfassade -Fassadenbekleidung von 3 Nebengebäuden

Vertragslaufzeit

Beginn
31.08.2026
Ende
05.03.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
THIEL FASSADENBAU GMBH
Vertragsabschluss
24.08.2026
Zuschlagsentscheidung
12.08.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).