AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
zwei Multislice-CTs und zwei Röntgensysteme für die Westpfalz-Klinikum GmbH
Stammdaten
- Auftraggeber
- Westpfalz-Klinikum GmbH, Kaiserslautern
- Veröffentlicht
- 16.10.2026
- Frist (Submission)
- 16.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 33115100 — Medizintechnik
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme zweier CT-Systeme für die Radiologische Klinik. Die Systeme (min 128 Schichten und min 64 Schichten) werden für die Allgemeine- und die Notfallversorgung, für die kardiologische Bildgebung sowie der bildgestützten Interventionen von Klinik- und ambulanten Patienten beschafft. Der Aufstellungs- und Betriebsort der Anlage mit min.128 Schichten befindet sich im Haus 6, Neue Radiologie im Westpfalzklinikum Raum 06.01.021, die Anlage mit min. 64 Schichten wird am derzeitigen CT-Standort im Klinikum Kusel 01.011 sein. An diesem Standort muss eine Überbrückungslösung während der Installation Zeit geliefert werden. In der Ausschreibung enthalten sind die 2-jährige Wartungen der Systeme und die Durchführung ggf. erforderlicher Konstanz- CTDI Prüfungen. Ebenfalls enthalten ist die Ausbringung und Verwertung des Alt-CT-Systems am Standort Kusel. — Kauf von 2 digitalen Bucky Systemen, deckengehangen, 2x mit Rasterwandgerät, geeignet für klinische Fragestellungen der Röntgendiagnostik mit Röntgenröhren, Detektoren und Tisch. Abbau und Verwertung von 2 Röntgen-Anlagen am Standort Kaiserslautern.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2028
- Ende
- 31.01.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 76 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 16.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft - und Weinbau-Vergabekamme, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.