AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 07:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fd8d2614-a33a-4fde-a3e8-05409a4d0276/

Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung, Inbetriebnahme und Wartung eines Systems zur Steigerung der IT-Sicherheit für die Helios Kliniken GmbH

Notice-ID: fd8d2614-a33a-4fde-a3e8-05409a4d0276 · Procedure-ID: b8de9b0a-1925-45d1-acd4-eb5101190d16

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Helios Kliniken GmbH, Berlin
Veröffentlicht
18.10.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72268000 — IT-Dienstleistungen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Die Helios Kliniken GmbH schreibt im Rahmen dieses Verfahrens in einer Rahmenvereinbarung die Bereitstellung, Inbetriebnahme und Wartung eines Systems zur Erhöhung der IT-Sicherheit von vernetzten Geräten in den Gesundheitseinrichtungen der Helios Kliniken GmbH aus. Zu diesen Geräten zählen insbesondere die der Medizintechnik (IoMT), der Betriebstechnik (OT), der Informationstechnik (IT), sowie die des erweiterten Internet der Dinge (XIoT). Das System soll durch den Auftragnehmer bereitgestellt, in Betrieb genommen und gewartet werden. Es wird eine Rahmenvereinbarung EVB-IT Cloud Vertrag nach dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Mustervertrag abgeschlossen.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
23.09.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Helios Kliniken GmbH, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).