AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.06.2026 18:18 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fdf89108-ff06-48d3-bbbf-eae0e08573be/

Betriebsunterstützung für Middleware, Containerbetrieb und Datenbanken im Justizbetrieb

Notice-ID: fdf89108-ff06-48d3-bbbf-eae0e08573be · Procedure-ID: 43ee9bc3-65e2-4005-961d-731a20cdd6e0

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle -, München
Veröffentlicht
30.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für den Betrieb verschiedener Fachverfahren benötigt das Landesamt für Steuern eine Betriebsunterstützung in den Bereichen Oracle Datenbanken, Oracle Middleware, OpenSource Middleware und OpenShift Container-Umgebung. Im Rahmen der Betriebsunterstützung wird die eigenständige Bearbeitung konkreter Aufgabenstellungen aus diesen Themenbereichen gefordert. Bei dringenden Problemen muss die Bearbeitung im Rahmen einer Notfallunterstützung erfolgen. Optional ist die Übertragung bestimmter Betriebsaufgaben aus dem Themenumfeld zur eigenständigen Betriebsführung vorgesehen.

Vertragslaufzeit

Periode
5 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
92 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).