AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 18:13 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fe01fa42-e014-4930-a49b-9e66abf31def/

Hauptklärwerk Mühlhausen Sandfang Elektroplaner

Notice-ID: fe01fa42-e014-4930-a49b-9e66abf31def · Procedure-ID: 84350503-df21-47c2-aca4-056f81f7037d

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Stammdaten

Auftraggeber
Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart, Stuttgart
Veröffentlicht
07.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Planungs- und Überwachungsziele sind die Ertüchtigung der Rechen- und Sandfanganlage Mühlhausen. Die Rechen- und Sandfanganlage ist seit 2006 in Betrieb. Die Elektrotechnik der Anlage muss ertüchtigt werden. Das Ziel der Beauftragung ist die Modernisierung der gesamten Elektrotechnik entsprechend dem Stand der Technik. Nach der Bedarfsplanung ist aufgrund von fehlende Platzreserven dazu auszugehen, dass ein neues E-Technikgebäude errichtet werden muss. Die Rechen- und Sandfanganlage soll wartungsarm, mit hohem Automatisierungs- und Digitalisierungsgrad, optimiertem Energie- und Betriebsmitteleinsatz unter Einhaltung der gesetzlichen und genehmigungsrechtlichen Vorgaben, stabil und sicher betrieben werden. Eine prognosegestützte Betriebsweise soll angestrebt werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2026
Ende
31.12.2031

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Eproplan GmbH Beratende Ingenieure
Vertragsabschluss
07.04.2026
Zuschlagsentscheidung
06.02.2026

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).