AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 20:09 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fe06c969-e996-4f17-9035-4d3e4af3ced5/

Rahmenvertrag Standard-Gas-Druckregelanlagen

Notice-ID: fe06c969-e996-4f17-9035-4d3e4af3ced5 · Procedure-ID: f92d127d-0899-4298-9cd2-3c8b1d3b03f1

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Stammdaten

Auftraggeber
Mainova AG, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
16.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
44610000 — Baumaterialien
Branche
Energie & Umwelt
Geschätztes Rahmen-Volumen
2.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die NRM, Netzdienste-Rhein-Main GmbH, als Pächter der Gas-Versorgungsnetze und Gasanlagen der Mainova AG erneuert anhand vorgegebener Kennzahlen ihre Gas-Druckregelanlagen in regelmäßigen Zyklen im Versorgungsgebiet Rhein-Main. Für eine gesicherte Abwicklung des erforderlichen Erneuerungsprogramms werden ein überwiegender Teil der GDR-Anlagen standardisiert. Diese Anlagen werden zum Teil projektspezifisch benötigt als auch als Ersatzanlagen für Störfälle oder kurzfristig benötigte Gasversorgungsanlagen eingelagert. Die GDR-Standardanlagen umfassen drei Anlagentypen DP 16 mit jeweils den Ausgangsdruckvarianten Niederdruck (45mbar -70mbar) und Mitteldruck (300mbar – 800mbar).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
31.03.2029
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).