AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 04:41 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/fe6747b9-d2fa-4d9e-962b-5bec50c2c957/

Sportraumausstattung LV 45

Notice-ID: fe6747b9-d2fa-4d9e-962b-5bec50c2c957 · Procedure-ID: 1c86e5b6-9e07-435f-b748-0d35eed4d5e5

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Stammdaten

Auftraggeber
Magistrat der Stadt Wetzlar, Wetzlar
Veröffentlicht
08.10.2025
Frist (Submission)
10.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
37440000 — Musikinstrumente, Sportartikel und Handwerk
Branche
Sportartikel und Freizeitausstattung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Im Rahmen des Neubaus des Feuerwehrhauptstützpunktes Wetzlar in der Ernst-Leitz-Straße 44 in 35578 Wetzlar, beabsichtigt der Magistrat der Stadt Wetzlar die Einrichtung eines Fitness-, Sportraumes mit Ausdauer- und Kraftgeräten übergeordnete Leistungsmengen (ca.): 3 Stück Laufbänder 15 Stück Indoorcycles 1 Stück Rudergerät 1 Stück Crosstrainer 1 Stück Stairtrainer 1 Stück freistehender Kabelzugturm, 5 Stationen 1 Stück Butterflymaschine Sowie diverse Kleingeräte, wie Hantelbank, Drückbank, Hanteln, Gewichte, Kettlebells, Gewichtsscheiben, Bodenschutzmatten, Spiegelwand, Musikanlage, etc

Vertragslaufzeit

Beginn
16.02.2026
Ende
20.02.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
51 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).