AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/feb32a5f-67f7-4b65-a940-d5b80540dc06) · Abgerufen am 02.11.2026 22:57 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/feb32a5f-67f7-4b65-a940-d5b80540dc06/

Lieferung eines Gerätewagen-Logistik GW-L1 für die Feuerwehr 75223 Niefern-Öschelbronn

Notice-ID: feb32a5f-67f7-4b65-a940-d5b80540dc06 · Procedure-ID: feb32a5f-67f7-4b65-a940-d5b80540dc06

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Niefern-Öschelbronn, Niefern-Öschelbronn
Veröffentlicht
31.10.2026
Frist (Submission)
04.12.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung eines Gerätewagen-Logistik GW-L1 auf einem passenden Fahrgestell mit Straßenantrieb mit Beladung für die Feuerwehr 75223 Niefern-Öschelbronn; aufgeteilt in zwei Lose. Ausschreibung entsprechend DIN 14555-21, DIN EN 1846 Teil 1-3; DIN 14502 Teil 1-3 sowie der Leistungsbeschreibung LOS 1 Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau; LOS 2 Beladung.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — LOS 1 Fahrgestell und Aufbau

Laufzeit
24 Monate

Los 2 — LOS 2 Beladung

Laufzeit
18 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
90 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).