AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 22:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/febc7d01-7dc4-4ea3-9402-8ff6e211b9a6/

Neubau der Berufsfeuerwehr Flensburg an zwei Standorten in Flensburg -Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-8

Notice-ID: febc7d01-7dc4-4ea3-9402-8ff6e211b9a6 · Procedure-ID: 7a44c37e-655a-480f-90ac-bf9dc8594fe8

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Flensburg, Der Oberbürgermeister, Kommunale Immobilien, Baumanagement, Flensburg
Bezugsberechtigte
D&K drost consult GmbH
Veröffentlicht
28.03.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
2.385.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Flensburg plant den Neubau der Berufsfeuerwehr Flensburg an zwei neuen Standorten in der Stadt. Das Altgebäude stammt aus den 1950er Jahren und ist den Anforderungen an eine moderne Feuerwache nicht mehr gewachsen. Es sollen je ein neues Feuerwehrgebäude im Osten der Stadt am Standort Adelbyer Kirchenweg "Neubau Wache Ost Adelbyer Kirchenweg" und im Westen der Stadt am Standort Quakenweg "Neubau Wache West Quakenweg" errichtet werden. Im weiteren siehe Ziffer 5.1.6 "Allgemeine Informationen

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).