AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.swm.de/einkauf/bekanntmachungen) · Abgerufen am 03.10.2026 11:45 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ff5b2b72-4a72-4ec6-ab4e-9e35ecb09c9b/

SV-CNI-231221-001 München, HKW Nord, Standortkoordinierung, Baugrundgutachten

Notice-ID: ff5b2b72-4a72-4ec6-ab4e-9e35ecb09c9b · Procedure-ID: 83355b55-465c-42f4-8f55-519169aa2e76

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Stammdaten

Auftraggeber
SWM Services GmbH, München
Veröffentlicht
04.01.2024
Frist (Submission)
06.02.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71351500 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die SWM beabsichtigt den AN mit der Erstellung eines Baugrundgutachtens zu beauftragen. Die Leistung ist in 3 Losen (BMHKW / NaThAN / Spartenkanal) anzubieten die zeitgleich zu erbringen sind. Der AG beabsichtigt den AN stufenweise zu beauftragen: • Stufe I: Leistungen gemäß Leistungsbild Geotechnik (HOAI 2021, Anlage 1, Pkt. 1.3.3) • Stufe II: Leistungen der vertiefenden / detaillierten Baugrunderkundung • Stufe III: Leistungen der Begleitung der AG-seitigen Objekt- und Tragwerksplanung (nur Spartenkanal) • Stufe IV: Leistungen der Baubegleitung (nur Spartenkanal)

Vertragslaufzeit

Beginn
04.03.2024
Ende
01.05.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
5 Wochen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).