AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.04.2026 18:25 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ffcc3d68-67c2-4a2f-a8da-6ebb994c2c43/

BvA_Stadt Ingolstadt - Hochbauamt_Schulcampus Ingolstadt-Friedrichshofen - Mittelschule Mitte-West_Küchenplanung_offenes Verfahren

Notice-ID: ffcc3d68-67c2-4a2f-a8da-6ebb994c2c43 · Procedure-ID: a90937a8-f6c1-4def-b5ac-b7adca5b822b

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Ingolstadt - Hochbauamt, Ingolstadt
Veröffentlicht
11.11.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
147.002 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Ingolstadt plant den Neubau der Mittelschule Mitte-West mit Ballspielhalle am "Schulcampus Ingolstadt-Friedrichshofen". Es soll eine GU-Vergabe bzgl. der Bauleistungen angestrebt werden. Dies ist jedoch noch nicht abschließend feststehend und ergibt sich auch erst im Verlauf der Planungsphase. Sofern eine GU-Vergabe stattfindet, wird die noch ausstehende Planung vom GU-beauftragten Küchenplaner fortgesetzt. Die bis dahin erstellten Unterlagen sind sodann als Dokumentation dem GU zu übergeben. Die Fachplanungen Technische Ausrüstung werden daher in zwei Varianten beauftragt.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
06.11.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).