AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.05.2026 09:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ffe2604f-3740-4510-b6da-2d64bbf1801e/

Brandverhütungsschauen und Ingenieur-/Gutachter-/Beratungsleistungen zur Durchführung von Brandverhütungsschauen und zur Erstellung von Brandschutzkonzepten

Notice-ID: ffe2604f-3740-4510-b6da-2d64bbf1801e · Procedure-ID: 81928f8c-8c21-466b-8b0a-231de2570029

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatliches Hochbauamt Stuttgart, Stuttgart
Veröffentlicht
25.02.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
329.360 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Großraum Stuttgart (ohne US), Rahmenvereinbarungen / Zeitverträge, Ingenieur-/Gutachter-/Beratungsleistungen zur Durchführung von Brandverhütungsschauen und zur Erstellung von Brandschutzkonzepten, Es ist die Beauftragung von "Brandverhütungsschau + Brandschutzkonzept + Beratungen im Umgang mit Brandschutz-Themen in Gebäuden" beabsichtigt. Die Leistungen setzen sich zusammen aus: A) Ingenieur-/Gutachter-/Beratungsleistungen bei der Durchführung von Brandverhütungsschauen sowie B) Ingenieur-/Gutachter-/Beratungsleistungen bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
25.02.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).