AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.06.2026 07:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-10258-2025/

Medientechnik - Biomedizintechnik 2.BA

Notice-ID: ted-10258-2025 · Procedure-ID: 2bcbfb5e-61f3-4111-a6a1-aeb498e0500b

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Aachen AöR, Aachen
Veröffentlicht
18.12.2024
Frist (Submission)
10.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32322000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Campus Cluster Biomedizintechnik 2.BA UKA . Dieses Leistungsverzeichnis beschreibt die Neuausstattung der Schulungsräume mit Medientechnik. . Die Leistung umfasst die komplette Lieferung und betriebsfertige, funktionsfähige Montage, geforderte und erforderliche Messungen, Programmierungen, Inbetriebnahmen und Dokumentationen der in den Ausschreibungsunterlagen beschriebenen Leistungen einschießlich allem Zubehör, insbesondere Klein- und Zubehörmaterial, sowie den notwendigen Nebenleistungen. Die Anlage ist betriebsfertig und funktionsfähig an den AG zu übergeben. Grundsätzlich sind das Auf- und Abbauen, sowie die Vorhaltung der notwendigen Hilfsmittel, z.B. Hebezeuge, Hubbühnen, Leitern und Gerüste etc., zur Einbringung und Montage der Anlagenteile und Geräte in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2025
Ende
29.08.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
36 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).