AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYR4YRLB/documents) · Abgerufen am 10.09.2026 20:55 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-103222-2024/

Unterstützung der telefonischen und schriftlichen Kundenkommunikation im Inbound mit vertrieblicher Ausrichtung

Notice-ID: ted-103222-2024 · Procedure-ID: fa7532fe-981b-4ae4-8ca3-e750823d6a89

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Stammdaten

Auftraggeber
Soluvia Energy Services GmbH, Offenbach
Veröffentlicht
16.02.2024
Frist (Submission)
19.03.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79512000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1.800.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um eine Mitarbeit zumeist im 1st level der Kundenbetreuung - d.h. Annahme von Calls und die Bearbeitung von schriftlichen Vorgängen, die nicht durch die eigene Kundenbetreuung abgedeckt werden (extern zu vergebendes Gesamtvolumen ca. 115.000 Vorgänge /Jahr). Der Schwerpunkt liegt auf der telefonischen Kundenbetreuung, die mit Schriftbearbeitung aufgefüllt werden kann. Einsatzzeiten Mo-Fr 8 -18:00 Uhr, Normale Sonntags- und bundesweite Feiertagsregelung. Zu berücksichtigen ist, dass der Fronleichnam in Kiel kein Feiertag ist (Urteil BVerwG 6 CN 1.13). II.1.6

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).