AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.lmbv-einkauf.de) · Abgerufen am 20.10.2026 14:33 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-10536-2025/

Ingenieurtechnische Leistungen zum Vorhaben Probestau-/Flutungskonzeption Erweiterte Restlochkette (ERLK)

Notice-ID: ted-10536-2025 · Procedure-ID: 12f438cf-c075-4b04-a3db-eda6a7e6e71a

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Stammdaten

Auftraggeber
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, Senftenberg
Veröffentlicht
07.01.2025
Frist (Submission)
07.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
86.380 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Erstellung eines von den Aufsichtsbehörden freigegebenen Probestauprogramms bzw. einer Flutungskonzeption. Folgende Leistungen sind dazu zu erbringen: - umfassende Recherche und Zusammenstellung der erforderlichen Daten - Beschreibung des Bearbeitungskomplexes (der Stauanlage) - Erstellung von Sicherheitshinweisen - Erarbeitung des Probestauprogramms - Erarbeitung eines Mess- und Beobachtungsprogramms - Beratung und Begleitung des AG, Vermittlung mit den Behörden - Fortschreibung der Unterlagen - OPTION: Einrichtung und Nutzung eines Cloudspeichers

Vertragslaufzeit

Beginn
15.07.2025
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).