AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.05.2026 01:47 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-106475-2025/

Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Verkehrsanlagen LPH 5 bis 8

Notice-ID: ted-106475-2025

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatliches Bauamt Ansbach
Veröffentlicht
17.02.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Zuschlagswert
368.564 €

Beschreibung

Die geplante Maßnahme umfasst den Neubau der Ortsumgehung von Dinkelsbühl im Zuge der Bundesstraße B 25 mit teilweise straßenbegleitendem Geh­ und Radweg. Die gesamte Länge der Maßnahme beträgt 3,44 km. Davon entfallen auf die Neu­baustrecke ca. 2,81 km und auf die Ausbaustrecke der St 2218, die in diesem Abschnitt Bestandteil der Ortsumgehung wird, 0,63 km. Im Zuge der Planung sind u.a. folgende Anschlüsse an die Neubaustrecke zu beachten: ­ Anbindung der GVS Dinkelsbühl ­ Dürrwangen 94 m ­ Verlegung der St 2220, Bechhofener Straße 503 m ­ Neubau der Verbindungsrampe 152 m Außerdem sind Öffentliche Feld­ und Waldwege teilweise neu zu planen. Die neue Fahrbahn der Ortsumgehung wird in Belastungsklasse 32 ausgeführt. Für die Herstellung der Deckschicht wird ein Belag verwendet, der gegenüber einem Referenzbelag eine lärmmindernde Wirkung von 2,0 dB (A) hat. Die Planung der Ingenieurbauwerke im Bereich der geplanten Ortsumgehung ist nicht Bestandteil dieser Vergabe. Die Planungsleistungen wurden bereits gesondert vergeben. Die Ergebnisse dieserPlanungen sind in die Streckenplanung entsprechend einzuarbeiten. Die Vergabe der Umweltbaubegleitung erfolgt in einem gesonderten Vergabeverfahren und ist nicht Teil der Ausschreibung.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Grimm Ingenieure

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).