AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.subreport.de/E57927918) · Abgerufen am 26.10.2026 00:15 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-10673-2024/

Planung der Grubenbauverwahrung Lagerstätte Oktober in Schwarzenberg und Raschau-Markersbach

Notice-ID: ted-10673-2024 · Procedure-ID: afd9fdef-e990-42f5-ad9f-9b570c07c6a4

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Stammdaten

Auftraggeber
Wismut GmbH, Chemnitz
Veröffentlicht
05.01.2024
Frist (Submission)
06.02.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
147.077 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Planungsleistung im Sinne von § 43 HOAI 2021 im Leistungsbild Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1 - 3, 5 - 7 und optional in Leistungsphase 8 sowie Besondere Leistungen in den Leistungsphasen 2 und 3: Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 3, 5 - 7 sowie optional Leistungsphase 8 im Leistungsbild Ingenieurbauwerke; Besondere Leistungen in Leistungsphasen 2 und 3: Pos. 1: 1 psch Beschaffung Unterlagen; Pos. 2: 1 psch Archivrecherche; Pos. 3: 1 psch Bergschadenkundliche Bewertung; Pos. 4: 1 psch Vermessung; Pos. 5: 1 Tag Befahrung von Schadstellen; Pos. 6: 1 psch Beschaffung Zustimmung der Eigentümer; Pos. 7: 1 psch Mitwirkung Genehmigungsanträge.

Vertragslaufzeit

Beginn
05.08.2024
Ende
31.12.2027

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).