AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.lvr.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-192b9a8be7d-34cdd7e89be2cc77) · Abgerufen am 22.10.2026 06:30 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-10778-2025/

Rahmenverträge Reinigung und Hygiene

Notice-ID: ted-10778-2025 · Procedure-ID: 3daf8579-d047-404a-b715-d6bf984888b3

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Stammdaten

Auftraggeber
LVR-Fachbereich Zentraler Einkauf und Dienstleistungen, Köln
Veröffentlicht
10.12.2024
Frist (Submission)
05.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33700000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Abschluss von Rahmenverträgen über Kauf und Lieferung von Hygienepapieren, Hygiene-, Körperpflege-, Desinfektions - und Reinigungsartikeln

Lose

3 Lose.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Gliederungsebene

Erfüllungsort
Diverse Dienststellen des Landschaftsverbandes Rheinland

Los 2 — Gliederungsebene

Erfüllungsort
dieverse Dienststellen des Landschaftsverbandes Rheinland

Los 3 — Gliederungsebene

Erfüllungsort
diverse Dienststellen des Landschaftsverbands Rheinland

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2025
Ende
31.03.2027

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).