AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.06.2026 09:30 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-10967-2024/

Neubau Schülerspeisung Neukloster

Notice-ID: ted-10967-2024 · Procedure-ID: 03309f8f-23b2-4527-9a04-81615ceec407

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Neukloster, Neukloster
Veröffentlicht
06.01.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
250.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Planungsleistungen der Objektplanung, Tragwerksplanung, Planung Technische Gebäudeausrüstung, Freianlagenplanung

Lose

5 Lose.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 5 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Los 1 Objektplanung

Geschätzter Wert
106.500 €

Los 2 — Los 2 Technische Gebäudeausrüstung

Geschätzter Wert
keine Angabe

Los 3 — Los 3 Tragwerksplanung

Geschätzter Wert
40.000 €

Los 4 — Los 4 Erstellung eines Brandschutzkonzeptes mit Rettungswegeplanung

Geschätzter Wert
5.000 €

Los 5 — Los 5 Freianlagenplanung

Geschätzter Wert
keine Angabe

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2024
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).