AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.06.2026 20:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-111910-2025/

Kreativagenturen

Notice-ID: ted-111910-2025 · Procedure-ID: 7a446ffe-a97f-4bff-b8f3-c1b1357649db

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Stammdaten

Auftraggeber
Rundfunk Berlin-Brandenburg, Potsdam
Veröffentlicht
18.02.2025
Frist (Submission)
20.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79340000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit Kreativagenturen abzuschließen über strategische Beratung sowie Konzeption und Umsetzung von digitalen und klassischen Kommunikationsmaßnahmen zur Steigerung der Bekanntheit und Reichweite seiner programmlichen Angebote. Neben dem rbb soll auch die rbb Media zum Abruf von Leistungen berechtigt sein. Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01.08.2025, mit einer geplanten Laufzeit bei jährlicher Verlängerungsoption von maximal 4 Jahren. Der rbb wird drei Monate vor Ende des jeweiligen Vertragsjahres sich zur Wahrnehmung der Verlängerungsoption verbindlich äußern und den Vertag optional zu gleichbleibenden Konditionen um ein Jahr verlängern

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).