AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18d363f6489-1bf3305331563937&) · Abgerufen am 04.10.2026 07:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-112079-2024/

Rahmenvertrag über Beratungs/Dienstleistungen Technologietransferbegleitung - PR523366-2440-I

Notice-ID: ted-112079-2024 · Procedure-ID: 7d338106-8108-4128-a4cf-c4657c7e0080

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Stammdaten

Auftraggeber
Fraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12, München
Veröffentlicht
23.01.2024
Frist (Submission)
26.02.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79413000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Fraunhofer IIS und Fraunhofer IISB suchen für den Abschluss eines Rahmenvertrags einen Auftragnehmer (AN), welcher innerhalb der nächsten 3 Jahre für Aufträge im Bereich Technologievermarktung und -verwertung zur Verfügung steht. Hierbei sollen u.a. Leistungen aus den folgenden Themenfeldern abgerufen werden: • Strategische Geschäftsfeldentwicklung • Kundenmanagement und Akquise • Entwicklung, Fertigung und Vermarktung von Prototypen und Eval-Kits • Organisatorische Unterstützung und begleitende transferfördernde Aktivitäten • Projekt- und Innovationmanagement

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2024
Ende
31.05.2027

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

VERGABEKAMMER, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).