AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – BAB 98, Abschnitt 5 - AS Rheinfelden/Karsau - Schwörstadt, VKE E023, Fledermauskartierungen 2024
Stammdaten
- Auftraggeber
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
- Veröffentlicht
- 23.02.2024
- Frist (Submission)
- 25.03.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau) GmbH plant den Neubau der A 98. Die A 98 - Hochrheinautobahn - soll zukünftig die A 5 im Westen mit der A 81 im Osten verbinden und stellt damit eine wesentliche West-Ost-Achse an der Grenze zur Schweiz dar. Sie ist als großräumige Verbindung in die Straßenkategorie AS 1 nach RIN einzustufen. Die Strecke zwischen dem Autobahndreieck, Weil am Rhein (Anschluss A 5) und Lauchringen wurde in insgesamt 10 Abschnitte unterteilt. Der ursprüngliche Planfeststellungsabschnitt A 98.5 von Rheinfelden/Karsau bis Wehr (Länge rd. 10,5 km) wurde im Jahr 2014 auf den rd. 6,5 km langen konsensfähigen Bereich zwischen Rheinfelden/Karsau und Schwörstadt reduziert und endet nun östlich der geplanten PWC-Anlage Ossenberg noch vor der Wolfsgrabenbrücke. Dieser reduzierte Planungsabschnitt des Abschnittes A98.5 ist Teil der vorliegenden Leistungsbeschreibung. Im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 sind die erste Richtungsfahrbahn im vordringlichen Bedarf (VB), die zweite Richtungsfahrbahn im weiteren Bedarf mit Planrecht (WB*) enthalten. Gesetzliche Grundlage ist das derzeit gültige Bundesfernstraßenausbaugesetz -FStrAbG (vom 20.01.2005 geändert am 23.12.2016). Die DEGES GmbH ist mit einem Dienstleistungsvertrag (Juli 2022) mit der Fortführung des eingeleiteten Planfeststellungsverfahrens des Abschnitts 5 der A 98 zwischen Karsau und Schwörstadt beauftragt und hat dieses Projekt von den bisherigen Vorhabenträgern (erst Regierungspräsidium Freiburg, dann Autobahn GmbH) übernommen. Das 2017 eingeleitete Planfeststellungsverfahren soll fortgeführt und zum Abschluss gebracht wer-den. Insbesondere die umweltrelevanten Auswirkungen infolge des deutlich höheren Verkehrsaufkommens infolge einer aktuellen Verkehrsprognose und der damit einhergehenden höheren Stickstoffdepositionen und Lärmbeeinträchtigungen müssen berücksichtigt werden, so dass sämtliche umweltfachlichen Beiträge zu den Planfeststellungsunterlagen einer grundlegenden Überarbeitung ausgehend von den vorliegenden Planfeststellungsunterlagen bedürfen. Im Zuge der planerischen, fachlichen und rechtlichen Überprüfung der vorliegenden Planfeststellungsunterlagen einschließlich der faunistisch erhobenen Grundlagendaten hat sich herausgestellt, dass für verfahrenssichere, aktualisierte Planfeststellungsunterlagen aktuelle, faunistische Erhebungen erforderlich sind. Dazu zählen u.a. fledermauskundliche Erhebungen.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 25.03.2024
- Vergabeergebnis