AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYNYMRQ/documents) · Abgerufen am 02.09.2026 19:28 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-120170-2025/

Lieferung eines Messgerätesystems

Notice-ID: ted-120170-2025 · Procedure-ID: 319c6245-e2bb-4ba0-ad5b-d20547eb6ae1

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Stammdaten

Auftraggeber
Hochschule Offenburg, Offenburg
Veröffentlicht
20.02.2025
Frist (Submission)
27.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
38000000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Bildung & Forschung
Geschätzter Wert
108.750 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Messgerätesystem muss optimal auf die Anforderungen im Studentischen Lehrbetrieb und für den Einsatz in Forschungs- und Studentenprojekten konzipiert sein. Das bedeutet insbesondere, das Messgerätesystem muss nicht optimiert sein auf die industrielle Messung von Serienprodukten (d.h. immer wieder gleiche Teile hochgenau zu messen), sondern dass z.B. täglich viele verschiedene Einzelteile zu messen sind. Meist nur in Stückzahl 1. Daher ist es erforderlich, dass der zeitliche Aufwand für die Einrichtung des Messgerätesystem auf ein Neues zu messendes Bauteil sehr gering ist. Die Messung bzw. die zu messenden Punkte/ Oberflächen am Messobjekt sollen nicht programmiert werden müssen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
34 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).