AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/666445fc-ce9c-48ed-80f7-3da010fea64b) · Abgerufen am 06.08.2026 00:28 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-122858-2025/

Rahmenvereinbarung Facility-Service-Leistungen für den Forschungscampus Waischenfeld

Notice-ID: ted-122858-2025 · Procedure-ID: 666445fc-ce9c-48ed-80f7-3da010fea64b

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Stammdaten

Auftraggeber
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V., Erlangen
Veröffentlicht
07.02.2025
Frist (Submission)
19.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
98341140 — Sonstige Dienstleistungen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen zu erbringen, welche in dieser Leistungsbeschreibung und deren Anlagen ausführlich beschrieben werden:  Wartungs- und Inspektionsleistungen,  Instandsetzungsmaßnahmen,  technische und sonstige Hausmeisterdienste sowie  Medientechnikservice. Ziel der Vergabe ist es, einen Dienstleistungspartner zu finden, der in der Lage ist die hohen qualitativen Anforderungen von FhG kombiniert mit maximal möglichen wirtschaftlichen Effekten zu erfüllen. Weitere Informationen finden Sie in der Leistungsbeschreibung.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.05.2025
Ende
15.05.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).