AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI
Stammdaten
- Auftraggeber
- Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Freiburg, Freiburg
- Veröffentlicht
- 26.02.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 5.300.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
79110 Freiburg, Georges-Köhler-Allee 203, xxxxx xxxx FR, Uni, Ersatzneubau Laborgebäude, Fakultät f. Umwelt u. Natürliche Ressourcen (FUNR), Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung für den Ersatzneubau Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen (FUNR) an der technischen Fakultät der Universität Freiburg. Für dieses Gebäude ist eine Nutzfläche von rund 9.000 m² vorgesehen. Davon entfallen rund 3.500 m² auf Labore mit S1/S2 Einstufung. In diesem Bau soll ebenfalls das zentrale Rechenzentrum der Universität Freiburg untergebracht werden. Die Bauweise soll vorzugsweise in Holz-, bzw. Holz-Hybrid-Bauweise erfolgen. Die Vergabe der Technischen Gebäudeausrüstung erfolgt in folgenden drei Losen: (1) HLSK, (2) Elektrotechnik mit Förderanlagen und (3) Gebäudeautomation.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — HLSK
- Geschätzter Wert
- 2.800.000 €
Los 2 — Elektrotechnik mit Förderanlagen
- Geschätzter Wert
- 1.700.000 €
Los 3 — Gebäudeautomation
- Geschätzter Wert
- 800.000 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 19.05.2025
- Ende
- 29.04.2033
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.