AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=308747) · Abgerufen am 20.08.2026 17:04 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-153454-2025/

Neubau einer Grundschule mit Zweifachsporthalle und Musikschule sowie eines Mehrfamilienhauses

Notice-ID: ted-153454-2025 · Procedure-ID: 10b4ab4d-7e80-4b33-bf24-e163912081e3

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Stammdaten

Auftraggeber
Markt Neunkirchen am Brand, Neunkirchen am Brand
Veröffentlicht
06.03.2025
Frist (Submission)
14.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
47.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

A.) Schule 3-geschossig, Musikverein und Sporthalle 1-geschossig:1.) Gesamtkubatur BRI DIN 277: 36.952 m3;1a.) davon Schule: 23.421 m3;1b.) davon Sporthalle: 11.782 m3;1c.) davon Musikverein: 1.749 m3;2.) Bruttogrundfläche: 8.097 m2;2a.) davon Schule: 5.983 m2;2b.) davon Sporthalle: 1.690 m2;2c.) davon Musikverein: 424 m2;3.) Gesamt-, Nutz-, + Verkehrsfläche: 6.921 m2; 3a.) davon Schule: 5.179 m2;3b.) davon Sporthalle: 1.362 m2;3c.) davon Musikverein: 380 m2;B.) Mehrfamilienhaus:1.) Gesamtkubatur BRI DIN 277: 1.547 m3;2.) Bruttogrundfläche: 507 m2;3.) Nutz-, + Verkehrsfläche: 433 m2;

Vertragslaufzeit

Beginn
27.10.2025
Ende
21.11.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).