AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.06.2026 13:04 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-15690-2024/

vergebener Auftrag: GfA Lüneburg - Aufbereitung von Grünabfällen und Altholz

Notice-ID: ted-15690-2024 · Procedure-ID: 4b0cc351-dd23-47a2-a007-ceb8d4af3d77

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
GfA Lüneburg gkAöR
Veröffentlicht
10.01.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung war zu Los 1: - Zerkleinerung von Baum- und Strauchschnitt sowie sonstigen Grünabfällen (ca. 30.000 m³/a) - Vorzerkleinerung von Stubben und Stammholz (ca. 15 h/a) - Verarbeitung von vorzerkleinertem Stubben- und Stammholz (ca. 200 m³/a) - Stundenlohnarbeiten (Bedarfspositionen) mit folgenden Geräten/Maschinen: Radlader, Siebmaschine, Hydraulikbagger, Schredder, Häcksler, Vorzerkleinerer (Langsamläufer, Brecher). — Gegenstand dieser Ausschreibung war zu Los 2: - Schreddern von Altholz (ca. 6.000 t/a) - Vorzerkleinern von Altholz (ca. 20 h/a) Der AG behält sich vor, neben der bereits obligatorisch geforderten Abscheidung von FE-Metallen aus eine zusätzliche Abscheidung von NE-Metallen im Rahmen von Pos. 1 (Schreddern von Altholz) zu fordern. Der AG wird dies mit einer Vorlaufzeit von 3 Monaten fordern. Der Bieter hatte die Mehrkosten für diese zusätzliche Leistung in Pos. 1-Z als Zulage zur Pos. 1 anzubieten.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2024
Ende
31.12.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Froese Energie aus Holz GmbH · Zeyn, Inh.Jens Peter Zeyn e.K

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).