AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Unterhalts- und Glasreinigung Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Freising
- Veröffentlicht
- 19.02.2024
- Frist (Submission)
- 09.04.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Geschätzter Wert
- 1.747.026 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Freistaat Bayern vertreten durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) schreibt die Unterhalts- und Glasreinigung für die Standorte Freising und Grub aus. Die Reinigungsarbeiten am Standort Grub erfolgen ausschließlich über Präsenzkräfte (Tagesreinigung). Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) ist eine Landesbehörde im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Hauptsitz am Campus Weihenstephan in Freising und versteht sich als das Wissens- und Dienstleistungszentrum für die Landwirtschaft in Bayern. Die LfL unterhält 27 Standorte in Bayern. Der Vergabegegenstand wird in folgende Lose aufgeteilt: Los 1: Unterhaltsreinigung Standort Freising Los 2: Glasreinigung Standort Freising Los 3: Tagesreinigung Standort Grub
Lose
3 Lose.
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Unterhaltsreinigung Freising
- Geschätzter Wert
- 1.231.596 €
Los 2 — Glasreinigung Freising
- Geschätzter Wert
- 83.893 €
Los 3 — Tagesreinigung Grub
- Geschätzter Wert
- 431.537 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.08.2024
- Ende
- 31.07.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 52 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 09.04.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.